Wirtschaftspionage auf hohem Niveau

Wirtschaftsspionage und Know-how-Verlust aus Sicht des niedersächsischen Verfassungsschutzes

1. Ein boomendes Phänomen
Etwa seit Ende der 1990er-Jahre befindet sich das Thema 'Wirtschaftsspionage' verstärkt in der öffentlichen Diskussion. Das ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass mit der Beendigung des Kalten Krieges und dem politischen Wandel in Europa auch eine Neuorientierung in der nachrichtendienstlichen Bedrohung festzustellen war. Nachdem sich in den vorangegangenen Jahrzehnten Spionageschwerpunkte in der Politik, dem Militär und der Wissenschaft ausmachen ließen, waren nunmehr Anhaltspunkte zu erkennen, die auf verstärkte Spionageaktivitäten in Richtung der Wirtschaft Deutschlands hindeuteten. Der hohe Standard in den Bereichen Forschung und Technologie sowie die Leistungskraft der deutschen Wirtschaft verbunden mit einer wirtschaftlichen und politischen Brückenfunktion in Europa haben die Begehrlichkeiten fremder Nachrichtendienste an dem Know-how der deutschen Wirtschaft geweckt.

In gleichem Zuge konnte der Verfassungsschutz in Niedersachsen feststellen, dass die Unternehmen der niedersächsischen Wirtschaft - und hier besonders die kleinen und mittelständischen Unternehmen - kaum Sensibilität für das Thema "Wirtschaftsspionage" und Know-how-Verlust entwickelten. Während größere Unternehmen in der Regel über funktionierende Sicherheitsstrukturen verfügten, herrschten bei kleinen und mittelständischen Firmen in dieser Hinsicht häufig bundesweit die Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden zu den einschlägigen Deliktformen nicht befriedigend war. Neben dem mangelnden Sicherheitsbewusstsein haben dabei befürchtete Imageverluste und fehlendes Vertrauen auf Seiten der Wirtschaft die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden erschwert.

Diese Situation hat sich in Niedersachsen nach Einschätzung des niedersächsischen Verfassungsschutzes - auch durch sein Zutun - zwar verbessert, aber für eine Entwarnung besteht kein Anlass.

Studien renommierter Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die sich mit Wirtschaftskriminalität im Allgemeinen beschäftigen, bestätigen eine hohe Betroffenheit der Firmen auch im Bereich der Deliktform 'Industriespionage', wobei hiermit sowohl die nachrichtendienstlichen Ausspähungsaktivitäten fremder Staaten als auch die Konkurrenzausspähung gemeint sind.

Während der Verfassungsschutz aus Gründen der Zuständigkeit eine begriffliche Differenzierung zwischen Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung vornehmen muss, ist es für Unternehmen im Grunde nicht von vordringlicher Bedeutung, wer für eine Ausspähungshandlung verantwortlich ist. Hier ist relevant, welcher Schaden entstanden ist und wie er hätte verhindert werden können?

Im Herbst 2004 wurde eine Studie veröffentlicht, die sich ausschließlich mit "ungewollten Know-how-Abflüssen", nämlich mit Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung befasst. Die Universität Lüneburg hatte im Auftrag des Sicherheitsforums Baden-Württemberg in ihrer Untersuchung festgestellt, dass in Deutschland ein Gefährdungspotenzial in Höhe von 50 Milliarden Euro durch "unfreundlichen Informationsabfluss" besteht und nicht nur deshalb für die Unternehmen im eigenen Interesse als auch im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft dringender Handlungsbedarf besteht. Angesichts dieser Erkenntnisse und der ungeheuren Leistungskraft fremder Nachrichtendienste mit ihren schlagkräftigen Auslandsaufklärungsabteilungen besonders der russischen und chinesischen Dienste sowie den vielfältigen Formen elektronischer Aufklärung ist von einer erheblichen Gefährdung deutscher und speziell auch niedersächsischer Unternehmen durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung auszugehen.

2. Erkenntnisse über Wirtschaftsspionage und Know-how-Verlust in Niedersachsen
Die Bedrohungslage der Unternehmen durch Wirtschaftsspionage spiegelt sich nicht in amtlichen Kriminalstatistiken wider. Darin ist nur das sogenannte Hellfeld ersichtlich, das sicherlich von einem weitaus größeren Dunkelfeld überlagert wird.

Die letzten zwei in Niedersachsen bekannt gewordenen tatsächlichen Erkenntnisfälle zur Wirtschaftsspionage haben sich Ende der 1990er Jahre ereignet, wobei jeweils die Luftfahrtindustrie - der damalige DASA- und heutige Airbus-Konzern - betroffen war. Nach einer Analyse durch den Verfassungsschutz haben diese beiden Fälle aufgezeigt, dass bei sämtlichen innerbetrieblichen Maßnahmen, die der Informationssicherheit dienen und dem Know-how-Abfluss entgegentreten sollen, ein besonderes Augenmerk der Problematik des sogenannten 'Innentäters' - der Quelle im Objekt - zu gelten hat.

Darüber hinaus ist dem niedersächsischen Verfassungsschutz in den letzten Jahren eine Vielzahl von Sachverhalten mitgeteilt worden, die allesamt einen Know-how-Verlust bei den Unternehmen zu verzeichnen hatten, aber im Rahmen der Beweisführung nicht die Frage beantwortet werden konnte, ob jeweils Fälle der Wirtschaftsspionage bzw. Konkurrenzausspähung vorlagen.

An dieser Stelle soll ein Fall geschildert werden, der in diesem Zusammenhang exemplarische Wirkung aufweist: Unbekannte Täter waren in einem niedersächsischen Hochtechnologieunternehmen über die Außenfassade des Firmengebäudes in einen Büroraum des zweite Obergeschosses geklettert und hatten dort zwei Rechner gestohlen. Einer dieser Rechner hat nach Angaben des Geschäftsführers im Original Konstruktionspläne über eine Neuentwicklung des Unternehmens enthalten; auf der Festplatte des anderen Rechners hat sich die Sicherungskopie dieser Konstruktionspläne befunden. Es hat sich bei der Neuentwicklung um eine Maschine gehandelt, die auf dem Weltmarkt bahnbrechenden Charakter gehabt hätte. Zwei Konstrukteure waren zwei Jahre zuvor ausschließlich mit diesem Projekt beschäftigt, das kurz vor dem Abschluss stand. Der durch diesen Diebstahl entstandene Schaden war - abgesehen von dem materiellen Umfang - nicht zu beziffern. In jedem Fall hätte das Unternehmen mit diesen Plänen sehr viel Geld verdienen können.

Bei diesem Diebstahl konnte von einem gezielten Vorgehen gesprochen werden, da in sämtlichen Büroräumen - auch im Erdgeschoss - ebenfalls Rechner und Monitore von nicht unerheblichem Wert standen. Somit hätten Diebe, die es nur auf die Hardware abgesehen hätten, sich nicht in das zweite Obergeschoss 'bemühen' müssen; sie hätten sich auch im Erdgeschoss bedienen können. Die Inhalte der Festplatten der gestohlenen Rechner sind in den Händen von Insidern von großem Wert.

Größter Konkurrent für das Unternehmen ist auf dem Weltmarkt die Russische Föderation. Der Geschäftsführer würde nicht ausschließen wollen, dass von dort der Einbruchsdiebstahl lanciert wurde. Aber auch andere konkurrierende Unternehmen kommen als Auftraggeber für diese zielgerichtete Informationsbeschaffung in Frage. Die Detailkenntnisse der Täter sprachen in jedem Fall dafür, dass Informationen 'von innen', also von Mitarbeitern weitergegeben worden sind.

Dem Verfassungsschutz Niedersachsen sind darüber hinaus einige weitere Fälle mitgeteilt worden, die chinesischen Bezug aufweisen, aber nachrichtendienstliche Hintergründe ebenfalls nicht bewiesen werden konnten. Hier eine Kurzdarstellung der Sachverhalte:

  • Chinesische Praktikanten und Wissenschaftler entwickelten ungewöhnlich starkes Interesse an Produkten und Arbeitsabläufen. Teilweise kann von gezielten Informationsbeschaffungsmaßnahmen gesprochen werden, da in unzulässiger Weise elektronische Daten kopiert wurden;
  • Ein niedersächsischer Unternehmer aus der Pipeline-Industrie stellte nach einem Joint Venture in China fest, dass seine Produkte kopiert und nachgebaut wurden;
  • Ein chinesischer Delegationsteilnehmer wurde bei dem Versuch ertappt, im Empfangsbereich der besuchten Firma einen USB-Stick in den dortigen Rechner zu stecken;
  • Ein Wissenschaftler aus dem Forschungsbereich eines niedersächsischen Rüstungsunternehmens und eine Kapazität auf seinem Gebiet unterhielt eigenständige Kontakte nach China, teilweise ohne Wissen der Geschäftsleitung. Seine Geschäftsreisen wurden durch chinesische Geschäftspartner finanziert. Bei seinen wissenschaftlichen Kontakten will er die chinesische Seite abgeschöpft haben und nicht umgekehrt.

3. Der 'Tupperdosen-Fall'
Dieser Ausspähungsfall bei einem niedersächsischen Unternehmen geschah mittels WLAN in professioneller Weise. Die Firma entwickelt Reinigungsgeräte für Pipelines. Bei Bauarbeiten auf dem Gelände des mittelständischen Unternehmens (700 Mitarbeiter) wurde ein WLAN-Router gefunden, der mit dem Firmennetz verbunden und dazu geeignet war, Daten im Netz der Firma auszuspionieren.

Das Unternehmen bezeichnet sich in seiner Branche als Marktführer und hat neben der Niederlassung in Niedersachsen seinen Hauptsitz in einem anderen EU-Land und weitere Standorte in anderen Ländern. Größter Konkurrent ist ein US-amerikanisches Unternehmen. Nennenswerte Konkurrenz gibt es noch in Japan mit ca. 10 Prozent Marktanteil.

An einem Samstag wurde bei Erdarbeiten auf dem Firmengelände anlässlich einer Gebäudeerweiterung eine 'Tupperdose' gefunden, die mit einem ca. 15 cm tief verlegten Kabel im Erdreich verbunden war. Der Finder hat unwissentlich dessen, was er gefunden hat, seinen Fund in der Nähe der Baustelle abgelegt. Am darauffolgenden Montagmorgen hat er den Fund in der Firma gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt war die Tupperdose allerdings spurlos verschwunden. Das Kabel war mit einem im Empfangsbereich des Hauptgebäudes versteckten Switch verbunden, der wiederum eine Verbindung zu einer Netzwerksteckdose hatte.

Die Tupperdose war mit einer dem Finder nicht bekannten technischen Einheit gefüllt, hatte eine Antenne und enthielt ein Akkupack. Aufgrund der Beschreibung der technischen Einrichtung und der Verbindung zum Netzwerk muss davon ausgegangen werden, dass es sich um einen WLAN-Router gehandelt hat. Dieser WLAN-Router war dazu geeignet, mittels Funkverbindung (aber aus der näheren Umgebung) auf das Firmennetzwerk zuzugreifen.

Der im Gebäude befindliche Switch war nicht von der Firma installiert worden. Dieses Gerät wurde von der Polizei sichergestellt. Allerdings handelt es sich um ein billiges Massenprodukt, so dass über die Seriennummer keine Erkenntnisse erzielt werden konnten. Durch Auswertung der Logfiles konnten ebenfalls keine Erkenntnisse gewonnen werden, die den tatsächlichen Zugriff auf das Firmennetzwerk belegen. Es hätten aber entsprechend qualifizierte Hacker von Loggfiles unbemerkt im Netzwerk agiert haben können.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass mit einer im Laufe des Jahres 2004 verschwundenen Gebäudezutrittskarte und einem im gleichen Zuge verschwundenen Schlüssel, im Januar 2005 insgesamt viermal unberechtigt das Gebäude betreten wurde. Erst daraufhin wurde die Zutrittskarte deaktiviert und die Schließanlage ausgetauscht.

Das Unternehmen ist mit den anderen Standorten weltweit auf unterschiedlichste Weise vernetzt, so dass nicht nur Daten aus dem örtlichen Unternehmen ausgespäht worden sein könnten. Nach den bisherigen Ermittlungen sind über den WLAN-Router die technischen Voraussetzungen für einen Datenabfluss geschaffen worden. Eine Art 'Trojaner' könnte in die Firmen-EDV implantiert worden sein, der dann bewirkt hat, dass jeglicher Datenverkehr in 'verborgene' Postfächer geleitet wurde und diese Postfächer per E-Mail an einen weiteren Adressaten gelangten. Unter diesen Adressaten - und da schließt sich wieder der Kreis - waren auch IP-Adressen des entsprechenden chinesischen Industriezweigs.

Für weitere Ermittlungen wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingeschaltet. Das mehrere Terabyte umfassende Firmennetzwerk machte jedoch einen beweiskräftigen Nachweis eines nachrichtendienstlichen Zusammenhangs unmöglich.

4. Der 'Raketen-Fall'
Vor fast genau zehn Jahren begibt sich der Kaufmann Michael K. aus Niedersachsen am Vormittag zum Flughafen Hannover-Langenhagen, um von dort über Frankfurt nach Moskau zu fliegen. Nach dem Einchecken an einem Lufthansa-Schalter befindet er sich auf dem Weg durch die Personenkontrolle, als er von BKA-Beamten angesprochen und festgenommen wird. Bei der Durchsuchung seines Reisegepäcks wird festgestellt, dass er u. a. 25 (meist unvollständige, teils 'VS-Nur für den Dienstgebrauch' eingestufte) Unterlagen der Firma DaimlerChrysler Aerospace AG (kurz DASA) mit sich führt. Gegen den Kaufmann ergeht Haftbefehl, weil er im dringenden Tatverdacht steht, für den Geheimdienst einer fremden Macht - nämlich die Russische Föderation - eine geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgeübt zu haben.

Am selben Tag und aus dem gleichen Grund wird der Diplomingenieur Peter S. an seinem Arbeitsplatz bei der Firma Lenkflugkörper GmbH (LFK) - einer Tochtergesellschaft der DASA - in Ottobrunn bei München in Haft genommen. Mit dieser konzertierten Aktion haben die deutschen Staatsschutzbehörden nach maßgeblicher Vorbereitung des niedersächsischen Verfassungsschutzes die mindestens zweijährige gemeinsame nachrichtendienstliche Tätigkeit von Michael K. und Peter S. beendet.

Retrospektive in das Jahr 1994: Der Kaufmann Michael K. ist mit seinem Import-Export-Geschäft wenig bis gar nicht erfolgreich, aber um Geschäftsabschlüsse aller Art bemüht. Er begleitet des Öfteren einen Bekannten auf Geschäftsreisen nach Moskau und lernt dabei einen ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeiter des früheren sowjetischen Nachrichtendienstes KGB kennen, der über gute Deutschkenntnisse verfügt, da er während seiner Tätigkeit für den KGB u.a. für die Aufklärung deutschsprachiger Staaten zuständig war. Michael K. ist sich bewusst, dass dieser ehemalige KGB-Mitarbeiter weiterhin über gute Kontakte zu russischen Geheimdiensten verfügt oder sogar nach wie vor bzw. erneut für einen solchen Dienst tätig ist. Seit 1995 reist Michael K. allein nach Moskau, ist aber in seinem Bemühen um Geschäftsabschlüsse weiterhin erfolglos, was auch dem ehemaligen KGB-Angehörigen nicht verborgen bleibt. Etwa Mitte 1996 lernt Michael K. den Diplomingenieur Peter S. kennen. Gemeinsam wollen sie Geschäfte machen, doch ihr Vorhaben, zwei russische Antonov-Transportflugzeuge in ein arabisches Land zu verkaufen, scheitert. Michael K. erfährt nun Näheres zu den Zugangsmöglichkeiten von Peter S., der seit vielen Jahren im DASA-Konzern u.a. mit dem Vertrieb von rüstungsrelevanten Produkten beschäftigt ist und eine Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen bis Geheim besitzt.

Peter S., verheiratet und Vater von vier Kindern, hat infolge eines Hausbaus Schulden in Höhe von etwa einer halben Million DM und ist nicht abgeneigt, zusätzliche Einkünfte zu seinem Gehalt zu erzielen. Dem erfolglosen Geschäftsmann K. kommt diese Bekanntschaft gerade recht, denn nun verfügt er sowohl über eine Quelle für technische und rüstungstechnologische Unterlagen in der Person des S. als auch über den potentiellen Abnehmer dieses Materials in Moskau, einen russischen Geheimdienst. Jetzt werden Pläne geschmiedet, wie diese Unterlagen zu Geld zu machen sind.

In der Folgezeit werden dem russischen Geheimdienst durch die beiden Agenten in Arbeitsteilung, der eine beschafft und der andere beliefert, zahlreiche Dokumente zugänglich gemacht. Die Brisanz dieser Unterlagen wird daran deutlich, dass ein bestimmter Teil als besonders sensible Betriebsgeheimnisse der Firma DASA einzustufen sind, die nur in nicht-öffentlicher Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Celle abgehandelt worden sind.

Als Entwicklungsprojekte ist folgendes vom Verrat betroffen:

  • Lenkflugkörper zur Panzer- und Flugabwehr
  • Hochgeschwindigkeitsflugkörper
  • Luft-Luft-Flugkörper
  • Das Projekt 'Polyphem', ein Lenkflugkörperwaffensystem auf Lichtwellenleiterbasis

Peter S. beschränkt sich bei der Beschaffung der Dokumente nicht nur auf seinen Arbeitsbereich, sondern nutzt die Abwesenheit seiner Kollegen, um aus deren Zuständigkeitsbereich 'verkaufbare' Unterlagen zu entwenden. Mit viel Akribie und Fleiß kommt er dabei zu einer Vielzahl von firmeninternen Dokumenten, die er sogar in einem außerhäuslichen Depot sammelt, um diesen Vorrat zu gegebener Zeit nutzen zu können. Das Material übergibt Peter S. an Michael K. bei etwa 25 Treffs im Bundesgebiet, wobei mit äußerster Konspiration vorgegangen wird.

Während der zweijährigen Verratstätigkeit fliegt Michael K. mindestens zwanzig Mal nach Moskau, um dieses Material dem russischen Geheimdienst zukommen zu lassen. Dieser wiederum erleichtert Michael K. die Ein- u. Ausreise durch eine bevorzugte Abfertigung, um letztlich auch das Verhaftungsrisiko seiner Person zu reduzieren. Dennoch gerät er im Juni 1999 auf dem Moskauer Flughafen in eine Kontrolle. Bei seiner Leibesvisitation wird festgestellt, dass er größere Mengen US-Dollar-Noten bei sich führt. Erst der herbeigerufene Sicherheitschef - Angehöriger des russischen Inlandsnachrichtendienstes FSB - kann die Situation für Michael K. entspannen.

Die beiden Agenten haben als nachrichtendienstliche Entlohnung für die verratenen Unterlagen mindestens 160.000 Dollar, also damals circa 290.000 DM erhalten. Von dieser Summe bekam Peter S. von Michael K. einen Anteil in Höhe von rund 68.000 Dollar, etwa 120.000 DM. Die Höhe dieses Agentenlohns indiziert erfahrungsgemäß die nicht geringe Bedeutung, die das Verratsmaterial für den russischen Geheimdienst haben musste. Daraus lässt sich aber auch ableiten, welch hoher Schaden für das Unternehmen DASA entstanden sein muss, wenn ein fremder Nachrichtendienst schon solche hohen Geldsummen für derartiges Verratsmaterial bezahlt Der endgültige Schadensumfang dürfte letztendlich - erst nach Jahren - nach umfassender Auswertung durch die betroffene Firma annähernd zu beziffern sein. Das Oberlandesgericht Celle hat am 29.5.2000 mit rechtskräftigem Urteil den Kaufmann Michael K. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren 6 Monaten und den Verfall von 160.000 DM Agentenlohn verurteilt. Peter S. erhielt drei Jahre 3 Monate Freiheitsstrafe und den Verfall von 120.000 DM Agentenlohn. Am 11.8.1999 hat ihm sein Arbeitgeber - die LFK Lenkflugkörper GmbH - wegen des strafrechtlichen Vorwurfs die fristlose Kündigung ausgesprochen.

5. Was können die Unternehmen tun?
Nach Auffassung des Verfassungsschutzes ist die wichtigste Maßnahme zum Schutz vor Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung, dass sich in den Unternehmen ein Sicherheitsbewusstsein bis hin zu einer Sicherheitsphilosophie entwickelt und von der Geschäftsführung getragen und vorgelebt wird.
Dabei sollte nicht darauf gewartet werden, "bis das Kind in den Brunnen gefallen ist", sondern der Informationsschutz muss als unabdingbarer Bestandteil des unternehmerischen Handelns manifestiert sein. Bei aller notwendigen individuellen Betrachtung eines Unternehmens mit seinen spezifischen Problemstellungen lässt sich folgender nicht abschließender Maßnahmenkatalog als Handlungsempfehlung skizzieren:

  • Ganzheitliches Sicherheitskonzept, das alle Mitarbeiter- und Geschäftsbereiche erfasst sowie technische Maßnahmen berücksichtigt,
  • Risiko- und Schwachstellenanalyse/Informationsinventur,
  • Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierungen der Kooperationspartner,
  • Sicherheitsaspekte bei Personalgewinnung und Personalmanagement, auch bei der Beschäftigung von Praktikanten,
  • Arbeitsverträge mit Wettbewerbsverboten und Geheimhaltungsklauseln,
  • Sicherheitsanweisung für Geschäftsreisen ins Ausland,
  • Bestellung eines Sicherheitsverantwortlichen,
  • Konsequente Verfolgung und Aufarbeitung von Auffälligkeiten,
  • Umfassender Schutz der Informations- und Kommunikationssysteme,
  • Vorsorge bei Netz- und Administratorausfällen,
  • Sicherheitsaspekte bei Arbeit mit Fremdfirmen,
  • Regelung von Kontrollen und Sanktionen,
  • Aufarbeitung von Sicherheitsvorfällen aus der Vergangenheit.
  • Sicherheitsmaßnahmen sollten einem ständigen Prozess unterliegen und vom Netzwerkgedanken getragen sein. Deshalb ist es notwendig, rechtzeitig und vertrauensvoll mit Spezialisten zusammenzuarbeiten, zu denen u. a. auch Sicherheitsbehörden gehören.

6. Der Wirtschaftsschutz in Niedersachsen
Ein stärkerer Schutz der Wirtschaft insbesondere durch den Staat ist eine Forderung, die aus Kreisen der Wirtschaft immer wieder erhoben wird. Der niedersächsische Verfassungsschutz hat dieser Situation Rechnung getragen und sich schon seit Anfang der 1990er Jahre intensiv mit dem Thema 'Wirtschaftsschutz' auseinandergesetzt.

Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die damals durchgeführten Maßnahmen nicht flächendeckend genug waren, um die öffentliche Diskussion über das Thema Wirtschaftsspionage in rationale Bahnen zu lenken. In Kenntnis und Konsequenz dieser Lage nahm die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde im Herbst 1999 Planungen auf, um verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Wirtschaft einerseits und zur Erhöhung der Erkenntnissituation des Verfassungsschutzes andererseits zu initiieren. Dieses Vorgehen mündete schließlich im September 2000 in der Einrichtung eines eigenständigen Arbeitsbereiches Wirtschaftsschutz, der mit den Aufgaben des Geheimschutzes in der Wirtschaft verknüpft worden ist.

Durch eine entsprechende organisatorische Anbindung ist gewährleistet, dass die methodischen Erkenntnisse der Spionageabwehr für die Arbeit des Wirtschaftsschutzes genutzt werden können. Der Arbeitsbereich 'Wirtschaftsschutz' sieht sich als kompetenter Ansprechpartner, der Sicherheitsvorfälle beurteilen und bewerten sowie Hilfestellung leisten kann. Dabei unterliegt der Verfassungsschutz nicht dem Strafverfolgungszwang, ist also nicht gehalten, Erkenntnisse über nachrichtendienstliche Aktivitäten an die Exekutive weiterzuleiten.

Die Wirtschaftsschutzaufgaben im niedersächsischen Verfassungsschutz haben das Ziel, mit den innovativen und technologieorientierten Unternehmen in Niedersachsen ein Vertrauensverhältnis zu pflegen und zwischen Wirtschaft und Verfassungsschutz einen Dialog zu führen. Dieser gegenseitige Informationsaustausch soll bewirken, dass

  • in der Wirtschaft eine Sensibilität für Gefährdungen durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung besteht,
  • die Wirtschaft den Verfassungsschutz als kompetenten Ansprechpartner für Sicherheitsfragen und -vorfälle ansieht,
  • sich durch ein erhöhtes Hinweisaufkommen die Erkenntnislage des Verfassungsschutzes verbessert,
  • Sicherheitsmaßnahmen in den Unternehmen initiiert werden,
  • durch Prävention Schäden durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung reduziert werden.

Bei den Maßnahmen des Wirtschaftsschutzes ist klar definiert, dass letztlich die Unternehmen für ihre Sicherheit selbst verantwortlich sind und der Verfassungsschutz keine Interessenkollision mit der privaten Sicherheitswirtschaft anstrebt. Der Staat kann grundsätzlich der Wirtschaft nicht vorschreiben, wie sie sich zu schützen hat.

Unabhängig von den Maßnahmen, die im Bereich der geheimschutzbetreuten Unternehmen getroffen werden, richten sich die Wirtschaftsschutzmaßnahmen des niedersächsischen Verfassungsschutzes auf innovative und technologieorientierte Unternehmen, wobei die Zielgruppe hauptsächlich im Bereich des Mittelstandes angesiedelt ist, zumal auch hier die Ideen, die Entwicklungen, das Wissen und die Produkte aus diesem Wirtschaftsbereich mit die tragenden Säulen unserer Volkswirtschaft und damit interessante Zielobjekte für fremde Nachrichtendienste sind.

Der Wirtschaftsschutz hat sich in der niedersächsischen Wirtschaft mittlerweile gut etabliert. Zurzeit betreut der Wirtschaftsschutz mehr als 450 niedersächsische Unternehmen und führte im Jahr 2008 über neunzig Beratungsgespräche vor Ort in den Firmen durch. Zudem wurden 75 Vorträge in größeren Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen gehalten und über zahlreiche Kontakte mit anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen im Rahmen der Netzwerkarbeit wahrgenommen.

Eine bedeutungsvolle Aufgabe für den Wirtschaftsschutz ist die Mitwirkung in der Sicherheitspartnerschaft gegen Wirtschaftskriminalität in Niedersachsen, die am 6.11.2000 begründet wurde und mit den Vertragspartnern Niedersächsischer Industrie- u. Handelskammertag, Niedersächsische IHK-Arbeitsgemeinschaft Hannover-Braunschweig, Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Niedersachsen e.V., Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen und dem Land Niedersachsen fortbesteht.

Um die Kontakte zur niedersächsischen Wirtschaft nachhaltig zu gestalten, veranstaltet der Wirtschaftsschutz sogenannte 'Sicherheitstagungen'. Diese Tagungen dienen als Informations- und Kommunikationsforen und vermitteln den Unternehmen aktuelle Lagebilder zur Wirtschaftsspionage und zum politischen Extremismus sowie Informationen zur IT-Sicherheit.
In den vergangenen Jahren hatten die gut besuchten Veranstaltungen als Schwerpunktthemen die Länder China bzw. Russland im Programm. 2007 hat der Wirtschaftsschutz eine seiner Tagungen gemeinsam mit dem Sicherheitsforum der Sicherheitspartnerschaft in Niedersachsen verbunden. Das Thema lautete: 'Geschäftsreisen ins Ausland - ein Risiko für Unternehmer?'. 2008 lautete das Motto der Tagung 'Recht und Sicherheit - Rechtsunsicherheit in Unternehmen?'.

Als weitere Bausteine der Zusammenarbeit zwischen dem Wirtschaftsschutz und der niedersächsischen Wirtschaft zählen Messeauftritte, z. B. mit Ständen auf der Hannover Messe Industrie, der CeBIT und einigen Regionalmessen.
Darüber hinaus versendet der Wirtschaftsschutz in unregelmäßigen Abständen mehrmals im Jahr an seine betreuten Unternehmen elektronische Newsletter mit aktuellen Informationen zu sicherheitsrelevanten Themen. Mit Publikationen, die als Flyer oder über die Homepage des niedersächsischen Verfassungsschutzes zu erhalten sind, wird das umfangreiche Informationsangebot für die niedersächsischen Unternehmen abgerundet.

Quelle: Ralf Bätz, Uwe Claaßen: Wirtschaftsspionage und Know-how-Verlust aus Sicht des niedersächsischen Verfassungsschutzes. In: Stefan Bisanz, Uwe Gerstenberg: Raubritter gegen den Mittelstand. Security Explorer: Essen, 2009, S. 37 - 50.

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Dieser Beitrag stammt von freien Mitarbeiter:innen des Security Explorer.
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