Ladendiebe verraten sich oft selbst

Richard Thies
Richard Thies
Sandalen, Kinderwagen und Tapeziermesser
Das Vortatverhalten von Ladendieben ist entscheidend bei der Prävention von Straftaten. In Anlehnung an die Lehren der Kriminologie muss für eine effektive Diebstahlbekämpfung im Groß- und Einzelhandel zur Prävention, der Vorbeugung, auch die Repression, das Zur-Verantwortung-Ziehen von Straftätern, hinzutreten. Bevor jedoch ein Straftäter zur Verantwortung gezogen werden kann, muss er logischerweise zunächst einmal als Tatverdächtiger erkannt worden sein. Der nächste Schritt ist dann die Anhaltung des erkannten Tatverdächtigen und schließlich gilt es, einen gerichtsverwertbaren Beweis für die durch ihn begangene Straftat zu erbringen.

Nachfolgende Betrachtungen befassen sich dem Erkennen von Straftätern. Vorweg sei gesagt, dass es dabei zwei grundsätzliche Methoden gibt, wobei erst eine Kombination beider Möglichkeiten optimale Voraussetzungen für die erfolgreiche Bekämpfung von Inventurverlusten bietet: Die erste Möglichkeit ist eine mehr dem Zufall überlassene Kontrolle mit Hilfe technischer bzw. elektronischer Überwachungshilfen an bestimmten Orten, die erfahrungsgemäß (unübersichtliche Bereiche) oder zwangsläufig (Ausgänge) von Ladendieben aufgesucht werden. Diese Methode ermöglicht das Erkennen von Straftätern auch durch Mitarbeiter, die nicht speziell in dieser Materie ausgebildet wurden. Als Beispiele seien hierzu die Videoüberwachung oder die Verwendung elektronischer Warensicherungsanlagen genannt.

Die zweite Methode, einen Ladendieb zu erkennen, besteht darin, durch gezielte Beobachtung `verdächtige´ Kunden zu erkennen und unauffällig zu observieren. Diese Methode erfordert naturgemäß ein umfassendes Wissen in Bezug auf das Verhalten von Straftätern und detaillierte Kenntnisse der verschiedensten Vorbereitungs- und Begehungshandlungen von Straftätern. Diese letztgenannte Methode, die auch der Entlarvung unehrlicher Mitarbeiter dient, stellt ungleich höhere Anforderungen an die Qualifikation der auf diesem Sektor eingesetzten Mitarbeiter. Überhaupt erst möglich wird diese Methode durch die kriminologisch untermauerte Tatsache, dass eine Straftat im Normalfall in drei einzelnen Etappen verläuft:

Vortatverhalten, Tatausführung und Nachtatverhalten
Stufe 1 ist das sogenannte Vortatverhalten. Hierunter fallen die Bereiche der Entschlussfassung, der Planung und der – strafrechtlich noch nicht erfassten – straflosen Vorbereitungshandlungen, die Gegenstand dieser Ausarbeitung sind. Dabei werden Verhaltensweisen von Straftätern vor der Tat erläutert, soweit sie im Unternehmen zum Tragen kommen.

Der Phase des Vortatverhaltens folgt als Stufe 2 die eigentliche Tatausführung. Diese beginnt u.U. bei der strafbaren Anstiftung, reicht über den strafbaren Versuch und endet schließlich mit der Beendigung der Tat. An die Stufe 2 schließt sich dann die Stufe 3 an, die das Nachtatverhalten des Täters umfasst (Beseitigung von Spuren, Verschaffen eines falschen Alibis, Sichern der Beute). In die Nachtatphase fällt unter Umständen auch der strafrechtliche Begriff der Vollendung der Tat, soweit Beendigung und Vollendung nicht zeitgleich erfolgen. Das bedeutet, dass der Täter sich mit seiner Beute letztendlich in Sicherheit bringt. In selteneren Fällen können sich auch aus dem Bereich des Nachtatverhaltens Anlässe für repressive Maßnahmen ergeben (Beispiel: Täter will gestohlene Ware ohne Kassenbon am folgenden Tag gegen Bargeld eintauschen u.ä…).

Verdächtige Kunden
Wer längere Zeit im Verkauf tätig ist, wird bestätigen können, dass man die Kunden – je nach ihrem Einkaufsverhalten – in verschiedene Gruppen einteilen könnte: Da gibt es Kunden, die mit einer Einkaufsliste in der Hand zielstrebig von einem Regal zum anderen gehen, die benötigten Waren entnehmen und auf dem kürzesten Weg zur Kasse eilen. Andere Kunden wählen bedächtig aus dem Angebot aus, vergleichen die Preise und vergewissern sich sorgfältig, dass das Verfallsdatum bei Lebensmitteln noch nicht überschritten und dass die Verpackung des ausgewählten Artikels unbeschädigt ist. Insgesamt wirken diese Kunden ruhig und unauffällig.

Wieder andere Kunden wirken hektisch und unkonzentriert. Sie laufen scheinbar ziellos hin und her, nehmen Artikel aus den Regalen, um sie kurz darauf wieder – vielleicht sogar an anderer Stelle – zurückzulegen. Sie können sich offenbar nicht recht entscheiden, ob sie eine Packung Kaffee mitnehmen sollen oder gleich zwei; sie zögern, welche Marke sie wählen sollen und greifen bei Wühltischangeboten unüberlegt zu.

Dann gibt es schließlich noch den Typ Kunden, der sich stundenlang im Verkaufsraum aufhält, der alles Mögliche betrachtet, in die Hand nimmt, wieder weglegt. Der sich scheinbar völlig planlos im Strom der übrigen Kunden mittreiben lässt, um letztlich dann doch irgendwelche Waren zu kaufen, die er mehr oder weniger zufällig entdeckt hat. Dieser Kundentyp scheint unendlich viel Zeit zu haben und von niemandem erwartet zu werden.

Kein Kunden ist gleich
Bereits diese stark vereinfachte Unterscheidung macht deutlich, dass es beim Einkaufsverhalten von Kunden deutliche Unterschiede gibt, die einem mehr oder weniger ins Auge fallen. Ein Kaufhausdetektiv wird häufig sein besonderes Augenmerk dem zuletzt beschriebenen Kundentyp zuwenden, der – wie oben dargestellt – scheinbar planlos durch die Verkaufsabteilungen schlendert. Vielleicht aber wird er auch dem Kunden nachgehen, der hektisch Waren entnimmt und sie dann an anderer Stelle wieder ablegt.

Wenn man den Kaufhausdetektiv nach den Gründen fragt, die ihn dazu bewogen haben, gerade diesen Kunden nachzugehen, so wird man zur Antwort erhalten, dass diese Kunden ein Verhalten gezeigt haben, das vom überwiegend zu beobachtenden `normalen´ Einkaufsverhalten der Mehrheit der anderen Kunden abweicht. Dabei bestimmt jeder für sich selbst, was für ihn ’normales‘ Verhalten ist. Wenn der Detektiv selbst ein Hektiker ist, wird der ruhige Kunde seinen Argwohn erregen, und umgekehrt.

Tatverdächtig
Dennoch führt uns diese Betrachtung zum eigentlichen Kern der Problematik. Da das Verhalten eines Straftäters zwangsläufig in bestimmten Punkten vom Verhalten eines ehrlichen Kunden abweicht, gibt dies dem geschulten Beobachter die Möglichkeit, aufgrund der abweichenden (Vorbereitungs-) Handlungen einen ‚Tatverdächtigen‘ zu erkennen. Tatverdächtig deshalb, da längst nicht jedes abweichende Verhalten letztlich zu einer Straftat führen muss. Umgekehrt aber werden viele Handlungen, die der Vorbereitung einer Straftat dienen, vom Täter ganz offen und ohne besondere Vorkehrungen getroffen, solange sie im Bereich der ’straflosen Vorbereitungshandlungen‘ liegen.

Würde jemand den Täter deswegen ansprechen, könnte er sich damit herausreden, dass er ja nichts Verbotenes getan habe. Und genau diesem Umstand ist es häufig zu verdanken, dass man Straftäter oft im Vorfeld der Tatausführung mühelos erkennen kann, selbst dann, wenn die eigentliche Tatausführung mit äußerster Raffinesse erfolgt. Dieser Umstand wiederum verlangt, dass der Sicherheitsverantwortliche die verräterischen Vorbereitungshandlungen kennen muss, die Vorboten einer möglichen Straftat sein können. Nachfolgend werden typische Verhaltensweisen vorgestellt, die – werden sie bei einem Kunden beobachtet – Anlass für die weitere Beobachtung des Kunden sein sollten. Von Bedeutung ist dabei auch, dass der Sicherheitsverantwortliche genau wissen muss, welche Handlungen noch im straflosen Bereich liegen, und wann genau diese straflose Vorbereitung in einen strafbaren Versuch einmündet.

Auffällige Bekleidung
Für viele Ladendiebe stellt die Bekleidung einen wesentlichen Faktor in ihren Überlegungen bei der Planung eines Diebstahls dar. So bietet die Kleidung zuerst einmal die Möglichkeit, Gegenstände darin bzw. darunter zu verbergen. Darüber hinaus können in der Bekleidung Gegenstände mit in den Verkaufsraum gebracht werden, die für die Tatausführung benötigt werden. Aber auch Waffen können darunter verborgen werden, die der Täter mitführt, um sich im Falle seiner Festnahme zur Wehr zu setzen. Unauffällige Kleidung dient der Tarnung. Handschuhe verhindern das unbeabsichtigte Hinterlassen von Fingerabdrücken. Hochgezogene Schals, aufgestellte Mantelkrägen oder in die Stirn gezogenen Hüte erschweren, einen Täter später wiederzuerkennen oder auf Videoaufzeichnungen identifizieren zu können.

1. Jahreszeitlich nicht angepasste Kleidung
Soweit an einem Käufer eine der nachfolgend beschriebenen Beobachtungen gemacht wird, sollte dieser Kunde genauer observiert werden:
Ein Konsument betritt den Verkaufsraum und trägt, trotz Wintertemperaturen, am Oberkörper nur ein Hemd oder einen dünnen Pullover. Dieser Kunde könnte beabsichtigen, sich unauffällig eine warme Jacke oder einen Mantel anzuziehen, ohne Probleme wegen der ‚Entsorgung‘ seiner alten Jacke zu bekommen. Oder: Ein Kunde kommt im Hochsommer in das Geschäft, wobei er einen langen Mantel anhat. Dieser könnte beabsichtigen, etwas zu entwendet, das er unter dem Mantel verbergen möchte.

2. Witterungsunpassende Bekleidung

  • Ein Kunde kommt bei strömendem Regen ins Kaufhaus; obwohl es schon den ganzen Tag regnet, hat er keinen Regenschirm dabei. Möglicherweise beabsichtigt er, einen Schirm ohne Bezahlung mitzunehmen.
  • Obwohl es seit Tagen schneit und der Schnee einen halben Meter hoch liegt, bemerken Sie einen Kunden, der die Schuhabteilung mit dünnen, offensichtlich stark abgenützten Halbschuhen betritt. Hier besteht der Verdacht, dass der Kunde die alten Schuhe gegen ein Paar neue, wintertaugliche Schuhe austauschen möchte (und da er dazu die alten Schuhe zurücklassen möchte, hat er solche angezogen, deren Verlust ihn nicht schmerzt).
  • Während einer langen Schönwetterperiode erscheint eine Kundin in der Kosmetikabteilung mit einem Regenschirm. Vielleicht möchte sie in einem günstigen Augenblick Kosmetikartikel im zusammengefalteten Schirm verschwinden lassen?


3. Unpassende Kleiderzusammenstellung

  • Sie beobachten einen Kunden, der mit einem ordentlichen Anzug bekleidet ist; dazu aber trägt er alte Sandalen. Auch hier besteht der Verdacht, dass er die Schuhe gegen ein neues Paar tauschen möchte.
  • Ein Kunde ist mit alten Turnschuhen, einer zerrissenen Jeans und einem Baumwollhemd bekleidet. Darüber aber trägt er ein ordentliches Sportsakko. Hier könnte es sein, dass es sich bei dem Sakko um ein speziell präpariertes, sogenanntes Diebessakko handelt, das mit großen Spezialtaschen zur Aufnahme sperrigen Diebesgutes ausgestattet ist.
  • Eine der Gesamterscheinung nach dem Stadtstreicher-Milieu zuzurechnende Frau trägt über ihrer Kleidung eine Schürze. Hier besteht Anlass zu der Vermutung, dass es sich um eine Diebesschürze mit verdeckt eingenähten Taschen handeln könnte.

Mitführen "verdächtiger" Gegenstände
Ein weiterer Anhaltspunkt dafür, dass ein Kunde in Diebstahlabsicht ein Geschäft aufgesucht haben könnte, kann sich aus bestimmten Gegenständen ergeben, die der Kunde mit sich führt. Im vorangehenden Themenbereich wurde bereits das Beispiel mit dem Regenschirm erwähnt. Daneben verdient die im Folgenden genannte Auswahl von Gegenständen eine besondere Beachtung – selbstverständlich aber soll damit nicht gesagt sein, dass jeder Kunde, der einen derartigen Gegenstand mitführt, in Diebstahlabsicht handelt.

  • Taschen aller Art, vor allem dann, wenn sie geöffnet mitgeführt werden;
  • Kinderwagen, soweit die Artikel auf oder unter dem Wagen abgelegt werden;
  • Zeitungen, die zusammengefaltet unter dem Arm getragen werden;
  • über dem Arm getragene Kleidungsstücke;
  • sonstige Behältnisse aller Art wie Geigenkästen oder Sammelbüchsen

Daneben können auch andere Gegenstände, die nicht zur Aufnahme von Diebesgut geeignet sind, dennoch Verdacht erwecken. Damit sind Gegenstände gemeint, die dem Täter bei der Durchführung seiner Tat dienlich sein können. Dazu gehören

  • Tapeziermesser oder Rasierklingen (zum Aufschneiden von Plastikverpackungen);
  • Nagelscheren (zum Abschneiden von Textiletiketten);
  • starke Magneten (zum Lösen von Sicherungsetiketten);
  • Schraubendreher (zum Aufbrechen von beispielsweise Vitrinen);
  • Bleifolien (zur Störung der Antennen)

Werden bei einem Straftäter derartige Hilfsmittel festgestellt, ist zu vermuten, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Täter handelt. Hier sollte stets die Polizei hinzugezogen und auf eine Wohnungsdurchsuchung gedrängt werden.

Verleugnen von Begleitern
Werden offensichtlich zusammengehörende Personen beobachtet, die dann aber im Verkaufsraum vorgeben, als gehörten sie nicht zusammen oder als würden sie sich nicht kennen, so sollten diese Personen besonders sorgfältig beobachtet werden. Hier besteht der Verdacht, dass eine der Personen eine Straftat verüben will, während die zweite Person Aufpasser- oder Hilfsdienste verrichten soll. Ziel dieses Verhaltens ist es, einen etwaigen Beobachter, der die `verdächtige´ Person beschattet, durch die zweite, scheinbar unbeteiligte Person leichter erkennen zu können. Der Beobachter wird seine ganze Aufmerksamkeit auf den Verdächtigen richten und dabei seine Tarnung gegenüber dritten, unverdächtigen Personen nötigenfalls ganz aufgeben. Dadurch ist es dem Mittäter leichter möglich, einen Beobachter zu enttarnen und dann den Täter zu warnen.

Der "Alarmblick"
Ein nahezu untrügliches Zeichen dafür, dass in einem SB-Verkaufsbereich eine Diebstahlhandlung unmittelbar bevorsteht: den Sicherungsblick des Täters direkt vor der Tat auch als "Alarmblick" bezeichnet wird! Wie das geht?

Schritt 1: Ausgangslage ist, dass sich der Täter den ausgewählten Artikel in seinem Einkaufswagen so in Griffweite zurechtgelegt hat, dass er ihn sofort erreichen kann. Außerdem hat er möglicherweise bereits eine geöffnete Tasche an der Griffseite seines Einkaufswagens bereitgestellt. Er ist somit vorbereitet.

Schritt 2: Nun sucht sich der Täter eine für sein Vorhaben günstige Stelle. Er schiebt deshalb seinen Einkaufswagen an einem Regalgang entlang, von dem ein Quergang abzweigt (jedoch keine Kreuzung). Während der Täter sich der Einmündung des Querganges nähert, blickt er zunächst nach vorne und dann kurz zurück, um festzustellen, ob sich weitere Kunden in der Nähe der Einmündung befinden. Ist dies nicht der Fall, folgt der nächste Schritt:

Schritt 3: Der Täter weiß nun, dass ihm niemand in dem Regalgang gefährlich werden kann. Nun kommt es nur noch darauf an, dass in dem Quergang, in den der Täter einbiegen wird, niemand ist, der ihn beobachten könnte, wenn er das Diebesgut einstecken wird. Dabei besteht für den Täter ein gewisses Risiko: es könnte ja genau in dem Moment, in dem er die Ware in die Tasche steckt, vor dem Täter ein Kunde denselben Quergang von der gegenüberliegenden Seite her betreten und dabei die Tat beobachten.

Schritt 4: Um nun das Risiko einer Entdeckung so gering wie möglich zu halten, muss der Täter während der Tatausführung unentwegt den vor ihm liegenden Gang beobachten, um beim geringsten Anzeichen einer Gefahr von der Tatausführung zurückzutreten. Damit nun aber der Täter zu seiner Sicherheit das andere Gangende nach dem Einbiegen in den Quergang ununterbrochen beobachten kann, muss er sich vor dem Einbiegen in den Quergang die Lage der Ware, die er klauen will, genau einprägen, um diese anschließend sofort zu ergreifen.

Und genau dieser äußerst typische Blick erfolgt etwa eine Sekunde vor dem Augenblick, in dem der Täter in den Quergang einbiegt! Dabei hält der Täter den Kopf geradeaus nach vorne gerichtet und senkt nur seinen Blick für einen kurzen Moment in den Einkaufswagen. Dieser – vom Autor Dutzende Male beobachtete – Blick – oder "Alarmblick" ist so eigenartig, dass er bislang noch bei keinem ehrlichen Kunden festgestellt wurde. Und praktisch keiner der Tatverdächtigen, die diesen Blick erkennen ließen, hat nicht zumindest im unmittelbaren Anschluss daran versucht, einen Gegenstand einzustecken!

Diese kleine Zusammenfassung – Auszüge aus den mehr als 600 Themen aus dem staatlich geprüften und zugelassenen ‚Fernlehrgang zur Aus- und Fortbildung von Kaufhausdetektiven und Diebstahlsachbearbeitern im Groß- und Einzelhandel‘ des Münchner Tektas-Institutes – soll einen Eindruck vermitteln, dass es eine Fülle von Möglichkeiten gibt, begleitend und ergänzend zu kostenintensiven Sicherungssystemen, Diebstahlprävention effektiv zu gestalten. Voraussetzung dafür aber ist die umfassende Kenntnis aller Tatbegehungsweisen, sowohl von diebischen `Kunden´, als auch von eigenem und externem Personal.

Zum Tektas-Institut

Das 1987 in München gegründete Tektas-Institut gilt als Fernlehrinstitut zur Ausbildung von Privat- und von Kaufhausdetektiven. Neben dieser Spezialausbildung bietet das Institut ein vielfältiges Angebot weiterer Dienstleistungen rund um die Thematik "Diebstahlbekämpfung in Industrie- und Handelsunternehmen" und im Bereich "Privatdetektive" an.

Weitere Informationen unter www.Tektas-Institut.de.

Autor: Richard Thies, Jahrgang 1952, arbeitete als Kaufhausdetektiv, bevor er sich bei der Polizei bewarb und ein Studium für den gehobenen Kriminaldienst absolvierte. Als Spezialist für Jugend- und Bandenkriminalität reiste er im Auftrag des bayerischen Innenministeriums nach Moskau und Lettland. Vor seinem Wechsel in die Mordkommission 2001 war er zuletzt für Eigentumsdelikte zuständig. Als Erster Kriminalhauptkommissar leitet er die Mordkommission V im Münchner Polizeipräsidium und ist stellvertretender Leiter des Mordkommissariats. Daneben gibt er Fernlehrgänge zur Detektivausbildung. Im vergangenen Mai erschien sein lesenswertes Buch Mordkommission, Wenn das Grauen zum Alltag wird, 2. Auflage. (Deutscher Taschenbuchverlag, ISBN 978-3-423-24796-2, 240 Seiten, 14,90 Euro)

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