Zum Berufsbild Personenschutz

Zugegeben, es war schon provozierend, als Helmut Brückmann, der Moderator der 17. Personenschutzkonferenz am 8. September 2010, die an sich harmlose Frage an das Plenum richtete, wo denn der Begriff Personenschutz definiert sei und wer sich alles dazuzählen könne.

Und was denn die Voraussetzungen seien, um sich so oder ähnlich nennen zu dürfen. Oder seien vielleicht Bodyguard, Begleitschutz oder Leibwächter bessere Begriffe? Gibt es eine „amtliche“ Begriffsbezeichnung, wo doch in bundesdeutschen Amtsstuben alles definiert ist?

Helmut Brückmann wusste schon, wie er die Nerven seiner mehr als 60 Zuhörer treffen konnte. Man sollte vielleicht wissen, dass bei der in Rede stehenden Fachkonferenz nur solche Teilnehmer zugelassen waren, die nach Ansicht des Veranstalters unter den Begriff „Personenschutz“ fielen. Ein Begriff, über den es unter den Tagungsteilnehmern keine einheitliche Meinung gab, wie die nunmehr teilweise erregte Diskussion zeigte. Man kam aber zur Einsicht, dass eine Lösung gefunden werden sollte. Der geneigte Leser ahnt es schon: Eine Arbeitsgruppe wurde geboren, um die Situation von Grund auf anzugehen. Drei Konferenzteilnehmer stellten sich zur Verfügung. Inzwischen sind es neun Teilnehmer aus Wirtschaft, Bundesbehörden, Lehre, Wissenschaft und Sachverstand. Viele weitere haben ihr Interesse bekundet, mitzuwirken.

Erste Zwischenergebnisse

Wenn ich gefragt werde, was denn mit der Arbeitsgruppe nach nunmehr zwei Jahren erreicht wurde, so lautet die Antwort: Viel! Wir haben eine Reihe von Persönlichkeiten in Politik und Verwaltung für die Situation interessiert, es liegt ein Projektplan vor, und die Ziele sind formuliert. Ein solches Unterfangen braucht Zeit und das heißt mindestens fünf Jahre.

Es gibt nach wie vor keine geforderte Qualifikation und keine Definition für den Bereich Personenschutz. Zwar gibt es einzelne Akademien, die den Titel „Personenschützer“ oder einen ähnlichen verleihen, doch ist diese Verleihung rein privater Natur. Der Begriff „Akademie“ ist genau so wenig geschützt wie der des Personenschützers. Das wird auch nicht besser, wenn eine solche Akademie mit unterschiedlichen Prüfungsorganisationen zusammenarbeitet. Das Ergebnis ist das gleiche: Jede dieser Stellen gibt sich nach eigenem Gusto eine Prüfungsordnung; von einer Bundeseinheitlichkeit keine Spur. Ich sage nicht, dass solche Prüfungen qua Amtes schlecht sein müssen. Eine Aussagekraft für alle, die sich dann „amtlich“ festgestellt „Personenschützer“ nennen dürfen, gibt es aber nicht.

Es gibt auch keine Ausbildung nach einheitlichen Grundsätzen. Und wer sollte eine solche Ausbildung vornehmen? Nach welchen Lehrplänen? Wie lange sollte die Ausbildung dauern? Vier Wochen, drei Monate? Fragt man Personenschützer nach ihrer Ausbildung, so wird einem meist mit Begeisterung von der Schießausbildung erzählt. Davon wussten die Ausbilder am besten Bescheid, schließlich war man selbst ja bei der Bundeswehr oder der Polizei. Dass in sogenannten Personenschutzakademien bereits solche als Ausbilder fungieren, die gerade selbst erst den dreimonatigen Lehrgang absolviert haben, macht die Sicht der Dinge nicht besser.

Weitere Aufgaben

Die Zusammenstellung und Vereinheitlichung der Lehrinhalte und der Prüfungen auf Bundesebene ist deshalb eine der wichtigsten Forderungen, die nur unter Beteiligung der dafür zuständigen Behörden gelöst werden kann. Daran arbeitet unsere Arbeitsgruppe.

Es muss Möglichkeiten der umfassenden und  seriösen Beratung geben. Von anerkannten Fachleuten, die Kenntnisse und Erfahrungen überprüfbar nachweisen können. Für Unternehmen oder Privatpersonen, die professioneller Hilfe bedürfen.

Um das weite Feld des Personenschutzes bestmöglich abzudecken, befinden sich in unserer Arbeitsgruppe auch Leiter von Personenschutzabteilungen großer Konzerne, die nicht selten bei einer Behörde ihr Handwerk gelernt haben, aber auch über lange Jahre an Erfahrung in der Privatwirtschaft verfügen.

Gibt es Ihrerseits Hinweise und Unterstützung, können Sie sich gerne unter bisanz@personenschutz-sachverstaendiger.de mit mir in Verbindung setzen.

Stefan Bisanz
Stefan Bisanz ist Mitgründer und Geschäftsführender Gesellschafter der consulting plus Unternehmensgruppe. Neben seinen Tätigkeiten bei dem eigens gegründeten Unternehmen, ist Stefan Bisanz auch Geschäftsführer weiterer Tochterunternehmen, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Personenschutz, freier Journalist sowie Herausgeber und Redakteur des Security Explorers.
Scroll to top